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E-Rechnung-Pflicht 2025: So bereiten Sie Ihr Business auf die Veränderungen vor.

E-Rechnung

Die E-Rechnungspflicht steht vor der Tür und bringt für Unternehmer im B2B-Bereich weitreichende Änderungen mit sich. Ab dem 1. Januar 2025 sind alle Firmen in Deutschland verpflichtet, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Die gesetzliche Regelung, die im Rahmen des Wachstumschancengesetzes eingeführt wurde, soll den Rechnungsverkehr digitalisieren und die Wirtschaftlichkeit der Rechnungsstellung deutlich stärken. Doch was genau bedeutet die verpflichtende E-Rechnung und welche Schritte sind für eine erfolgreiche Umsetzung notwendig?

Pflicht zur E-Rechnung: Warum Sie jetzt handeln müssen.

Die E-Rechnungspflicht ist nicht nur eine bürokratische Verpflichtung, sondern bietet auch einige Vorteile. Durch die Einführung der elektronischen Rechnung wird der Rechnungsprozess automatisiert, was nicht nur Zeit, sondern auch Kosten spart. Firmen können nicht nur ihre Ausgaben reduzieren, sondern leisten auch einen wertvollen Beitrag zum Umweltschutz, indem sie auf Papier und Porto verzichten. Darüber hinaus erhöht die strukturierte Übermittlung von Rechnungsdaten die Transparenz und trägt zur Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug bei.

Doch bevor Betriebe von diesen Vorteilen profitieren können, müssen sie sich mit den neuen Vorgaben auseinandersetzen. Die Norm EN 16931 legt fest, dass elektronische Rechnungen in einem strukturierten Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden müssen. Dazu bedarf es neben der technischen Anpassung auch der Schulung der Mitarbeiter und einer engen Kommunikation mit den Geschäftspartnern hinsichtlich der Akzeptanz von E-Rechnungen.

Ab wann gilt die Verpflichtung zur E-Rechnung?

Ab dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland die verbindliche elektronische Rechnungslegung, die für die Wirtschaft im B2B-Bereich weitreichende Neuregelungen mit sich bringt.

Wer muss auf E-Rechnungen umstellen?

Die Pflicht zur E-Rechnung betrifft alle steuerbaren Leistungen, die zwischen inländischen Unternehmen erbracht werden. Das bedeutet, dass sowohl der Rechnungsaussteller als auch der Rechnungsempfänger im Inland ansässig sein müssen. Besonders betroffen sind Unternehmer, die Rechnungen an öffentliche Auftraggeber stellen oder deren Rechnungsbeträge über 250 Euro liegen. Die Einführung der E-Rechnung ist ein wichtiger Impuls, um den Rechnungsprozess zu digitalisieren und zu vereinfachen.

Ausschlaggebende Faktoren für die Umstellung auf elektronische Rechnungen

Die Gründe für die Umsetzung der Verpflichtung sind verschieden und zielen auf die Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs, die Effizienzsteigerung durch automatisierte (IT-)Prozesse bei gleichzeitiger Kostensenkung und den Umweltschutz ab. Der gesamte Rechnungsprozess wird durch den Umstieg auf die elektronische Rechnung verschlankt. Da Papier und Porto entfallen, können Unternehmer nicht nur ihre Kosten senken, sondern auch einen wertvollen Beitrag zum Umweltschutz leisten.

Ein weiterer wesentlicher Vorteil der E-Rechnungspflicht ist die Transparenz, die sie schafft. Elektronische Rechnungen müssen in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden, das eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Dadurch werden nicht nur manuelle Fehler reduziert, sondern auch der gesamte Rechnungsaustausch maßgeblich beschleunigt.

 

Rechtliche Aspekte: EU-Vorgaben und nationale Regelungen

Die verpflichtende E-Rechnung 2025 bringt nicht nur eine tiefgreifende Veränderung der Rechnungslegung mit sich, sondern auch rechtliche Rahmenbedingungen, die Unternehmer dazu zwingen, sich auf die neuen Gegebenheiten einzustellen.

EU-Richtlinie 2014/55/EU: Die Grundlage in Deutschland

Im Kern basiert die Pflicht auf der EU-Richtlinie 2014/55/EU, die eine Harmonisierung der elektronischen Rechnungsabwicklung in der gesamten Europäischen Union zum Ziel hat. Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen im B2B-Bereich in Deutschland in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen und auszustellen, die den Anforderungen der Norm EN 16931 entsprechen. Die Norm definiert ein strukturiertes elektronisches Format, das eine automatisierte Verarbeitung ermöglicht und damit die Abwicklung erleichtert.

Die Bedeutung des Wachstumschancengesetzes für die verbindliche Ausstellung der E-Rechnung

Das Wachstumschancengesetz spielt bei der Einführung der Regelungen eine entscheidende Rolle. Es wurde geschaffen, um die digitale Entwicklung in Deutschland voranzutreiben und gleichzeitig den Umsatzsteuerbetrug zu bekämpfen. Die gesetzliche Verpflichtung zur E-Rechnung ist ein Teilschritt in diese Richtung, denn sie erhöht nicht nur die Transparenz, sondern senkt auch die Kosten für die Wirtschaft. Durch die Umstellung auf elektronische Rechnungen können Unternehmen ihre Prozesse optimieren und Ressourcen einsparen.

BMF-Schreiben: klare Vorgaben für eine erfolgreiche Realisierung

Das BMF-Schreiben macht zudem klare Angaben zur Umsetzung der E-Rechnungspflicht. Es legt fest, dass ab dem Stichtag alle Betriebe in der Lage sein müssen, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Das bedeutet, dass sie sich nicht nur technisch vorbereiten müssen, sondern auch sicherstellen sollten, dass alle Mitarbeiter über die neuen Bestimmungen informiert sind. Die Zustimmung des Rechnungsempfängers ist nur noch erforderlich für Rechnungen, die nicht den neuen Vorschriften entsprechen oder in speziellen Fällen wie Kleinbetragsrechnungen.

Vom PDF-Format zur strukturierten E-Rechnung:
technische Voraussetzungen und Formate im Überblick

Die E-Rechnungspflicht 2025 bringt nicht nur eine gesetzliche Verbindlichkeit mit sich, sondern auch klare technische Rahmenbedingungen, die Unternehmer erfüllen müssen.

Die Europäische Norm 16931: Was sie für Firmen bedeutet.

Im Zentrum der Regelungen steht die Europäische Norm EN 16931, die als Basis für die elektronische Rechnungsstellung dient. Die Norm definiert die Kernelemente einer elektronischen Rechnung und stellt sicher, dass sie in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird. Unternehmen, die im B2B-Bereich tätig sind, müssen sich darauf einstellen, dass ihre Rechnungen ab Januar 2025 den Bestimmungen des Standards entsprechen müssen. Das betrifft insbesondere die korrekte Angabe der Rechnungsnummer, des Rechnungsdatums sowie der Angaben zu Verkäufer und Käufer.

Strukturierte elektronische Formate: So erfüllen XML, ZUGFeRD und xRechnung die neuen Vorgaben.

Ein zentraler Aspekt der elektronischen Rechnung ist die Verwendung strukturierter elektronischer Formate, die eine automatisierte Verarbeitung der Rechnungsdokumente zulassen. Die wichtigsten Formate, die Sie kennen sollten, sind XML, ZUGFeRD und xRechnung. Die Formate sind ausschlaggebend, um die Voraussetzungen der neuen gesetzlichen Regelungen ab 2025 zu entsprechen.

  • XML-Format: XML (Extensible Markup Language) ist ein standardisiertes Datenformat, das für den Austausch von Informationen zwischen verschiedenen Systemen entwickelt wurde. Es unterstützt eine klare Strukturierung der Daten, wodurch die elektronische Verarbeitung von Rechnungen einfacher wird. Unternehmen müssen dafür sorgen, dass ihre Systeme E-Rechnungen im XML-Format empfangen und bearbeiten können. Das ist besonders relevant, da XML die Bedingungen der europäischen Norm 16931 einhält und somit für alle B2B-Umsätze gilt.
  • ZUGFeRD-Format: ZUGFeRD (Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland) ist ein hybrides Format, das sowohl eine visuelle PDF-Darstellung als auch ein eingebettetes XML-Format enthält. Das bedeutet, dass eine ZUGFeRD-Rechnung als PDF-Rechnung versendet wird, während gleichzeitig die strukturierten Daten in einer XML-Datei enthalten sind. Das Format erlaubt es den Unternehmern, sowohl die Auflagen zur Aufbewahrung von Büchern und Aufzeichnungen zu befolgen, als auch den Rechnungsempfängern eine einfache Lesbarkeit zu bieten. ZUGFeRD eignet sich insbesondere für Unternehmen, die Rechnungen an Endverbraucher (B2C) ausstellen möchten.

  • xRechnung: xRechnung ist speziell für den Rechnungsverkehr zwischen Wirtschaftsunternehmen und öffentlichen Verwaltungen vorgesehen. Es besteht ausschließlich aus einer maschinenlesbaren XML-Datei ohne visuelle Elemente. Dieses Format entspricht ebenfalls der EN 16931 und wird hauptsächlich für Rechnungen an Behörden verwendet. Da xRechnung keine bildlichen Darstellungen enthält, müssen Unternehmen sich vergewissern, dass ihre Softwarelösungen in der Lage sind, diese Daten korrekt zu verarbeiten.

Machen Sie sich deshalb frühzeitig mit den Formaten vertraut und passen Sie gegebenenfalls Ihre Systeme an oder führen Sie neue Softwarelösungen ein.

Die Umstellung auf elektronische Rechnung setzt nicht nur technische Maßnahmen voraus, sondern auch die Schulung der Mitarbeiter, um sicher zu sein, dass alle Beteiligten mit den neuen Prozessen vertraut sind. Insbesondere die Fähigkeit, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten, sowie die ordnungsgemäße Führung und Aufbewahrung von elektronischen Rechnungen sind von entscheidender Bedeutung.

Von der PDF-Rechnung zur strukturierten E-Rechnung: Was ändert sich?

Der Übergang von PDF- und Papierrechnungen zu strukturierten E-Rechnungen bringt einige Veränderungen mit sich. Während eine PDF-Rechnung häufig manuell weiterverarbeitet werden müssen, unterstützen strukturierte Formate die direkte Einbindung in Buchhaltungs- und ERP-Systeme. Das reduziert nicht nur den Zeitaufwand für die Rechnungsbearbeitung, sondern minimiert auch Fehlerquellen. Firmen sollten daher darauf achten, dass sie über die notwendige Infrastruktur verfügen, um elektronische Rechnungen auch tatsächlich empfangen und verarbeiten zu können.

Insgesamt ist die Einführung der E-Rechnung ein Baustein in Richtung Automatisierung und Effizienzsteigerung für Unternehmer. Durch die Einhaltung der EN 16931 und die Anpassung an die neuen technischen Rahmenbedingungen können Betriebe nicht nur die gesetzlichen Vorschriften einhalten, sondern auch ihre internen Prozesse optimieren und langfristig Kosten einsparen.

Pflicht zur E-Rechnung umsetzen: Strategien für einen reibungslosen Übergang zur elektronischen Rechnung

Die Realisierung der verpflichtenden elektronischen Rechnungslegung ist für die Wirtschaft ein entscheidender Moment, um sich auf die kommenden gesetzlichen Regelungen vorzubereiten.

Schritt-für-Schritt zur E-Rechnung: Prozesse analysieren und Software auswählen.

Als erste Maßnahme sollten Firmen ihre bestehenden Prozesse analysieren. Dazu gehört die Überprüfung, wie Rechnungen derzeit erstellt, versendet und verarbeitet werden. Ratsam ist die Zusammenstellung einer Liste der Anpassungen, die zur Erfüllung aller Forderungen der Norm EN 16931 notwendig sind. Anschließend sollte eine geeignete Softwarelösung ausgewählt werden, die die Erstellung und Verarbeitung von E-Rechnungen unterstützt. Die Software sollte nicht nur den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, sondern auch benutzerfreundlich sein und eine nahtlose Einbindung in bestehende Systeme zulassen.

Effiziente E-Rechnung: Die besten Softwarelösungen für Ihre Rechnungsprozesse

Auf dem Markt gibt es zahlreiche Softwarelösungen, die speziell für die elektronische Rechnungslegung entwickelt wurden.

Nachfolgend drei Beispiele für Software, die speziell für die elektronische Rechnungserstellung und -verarbeitung entwickelt wurden:

  • Candis bietet eine umfassende Rechnungsmanagementsoftware, die es Organisationen gestattet, E-Rechnungen wie herkömmliche Rechnungen in ihrem zentralen E-Mail-Posteingang zu empfangen und automatisch zu verarbeiten. Die Software extrahiert die elektronischen Rechnungsdaten direkt aus den eingehenden E-Rechnungen, einschließlich der XML-Daten von xRechnungen, und stellt sie zur Freigabe und Weiterverarbeitung bereit. Candis erfüllt die Vorgaben der Europäischen Norm und unterstützt bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zur Aufbewahrung von Büchern und Aufzeichnungen.
  • Easybill ist eine benutzerfreundliche Softwarelösung für die Erstellung und den Versand der elektronischen Rechnung. Mit Easybill können Sie Rechnungsdokumente in verschiedenen Formaten erstellen, darunter auch konforme Formate wie ZUGFeRD und xRechnung. Easybill bietet Funktionen zur automatisierten Rechnungsverarbeitung und erleichtert Ihnen die Prozessoptimierung. Die Software eignet sich besonders für Kleinunternehmer und Betriebe mit einem Umsatz unter 800.000 Euro, die auf der Suche nach einer einfachen Lösung für den Umstieg auf elektronische Rechnungsverarbeitung sind.

  • B2Brouter ist eine cloudbasierte Plattform, mit der Sie E-Rechnungen in XRechnung, ZUGFeRD und PDF erstellen und versenden können. Die Software unterstützt sowohl den Empfang als auch den Versand elektronischer Eingangsrechnungen und bietet eine nahtlose Schnittstelle zu bestehenden Buchhaltungs- oder ERP-Systemen.

Mit den Softwarelösungen sind Sie optimal auf die elektronische Rechnung vorbereitet und können ihre Rechnungsprozesse digitalisieren.

Sicherer Rechnungsaustausch: Senden und Empfangen im EDI-Verfahren

Der sichere Austausch elektronischer Rechnungen ist ein weiterer kritischer Punkt. Unternehmen müssen für den sicheren Versand und Empfang elektronischer Rechnungen geeignete Kommunikationskanäle zur Verfügung stellen. Dabei spielt das EDI-Verfahren (Electronic Data Interchange) eine entscheidende Rolle. EDI ermöglicht den automatisierten Austausch von Geschäftsdokumenten, einschließlich Eingangsrechnungen, zwischen Geschäftspartnern in einem standardisierten Format:

  1. Automatisierung und Effizienz: Mithilfe des EDI-Verfahrens ist eine vollautomatische Verarbeitung von Rechnungen möglich, wodurch manuelle Eingriffe auf ein Minimum reduziert werden. Das beschleunigt die Bearbeitung und reduziert Eingabefehler.

  2. Sicherheit: EDI bietet hohe Sicherheitsstandards durch Verschlüsselung und Authentifizierung. Digitale Signaturen garantieren die Integrität und Authentizität der übermittelten Informationen, sodass Unternehmer sicher sein können, dass ihre Rechnungsdaten nur vom vorgesehenen Empfänger abgerufen werden können.

  3. Einhaltung gesetzlicher Vorschriften: EDI-Rechnungen erfüllen die Bedingungen der Europäischen Norm und sind in vielen Ländern rechtlich anerkannt. Das macht die ordnungsgemäße Führung und Aufbewahrung von Rechnungsunterlagen einfacher, da die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen automatisch eingehalten werden können.

Die Zustimmung des Rechnungsempfängers ist ab 2025 nicht mehr erforderlich, was den Prozess erheblich entlastet. Dennoch sollten Firmen darauf vorbereitet sein, ihre Geschäftspartner über die Umstellung auf elektronische Rechnungen zu informieren und mögliche Fragen oder Bedenken proaktiv anzusprechen. Die EDI-Vereinbarung zwischen den Geschäftspartnern legt fest, in welchem Format (z.B. XML oder EDIFACT) und über welche Übertragungswege (z.B. AS2 oder Value-Added-Network-Provider) die Eingangsrechnungen ausgetauscht werden.

Sorgfältig geplant und umgesetzt, können Sie nicht nur die gesetzlichen Auflagen einhalten, sondern auch von den positiven Auswirkungen profitieren, die die digitale Transformation bringt.

Herausforderungen erkennen und Lösungen erarbeiten.

Die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungslegung stellt die Wirtschaft vor bestimmten Schwierigkeiten, die sorgfältig angegangen werden müssen, um eine problemlose Umsetzung zu garantieren.

1. Die neuen, verschiedenen Rechnungsformate

Eine der größten Hürden ist der Umgang mit den unterschiedlichen Rechnungsformaten, die ab Januar 2025 im B2B-Umfeld erforderlich sind. EN 16931 legt fest, dass elektronische Rechnungen in einem strukturierten Format wie XML oder ZUGFeRD erstellt werden müssen. Das bedeutet, dass Sie sich von den herkömmlichen PDF-Rechnungen verabschieden und sich auf die neuen Formate einstellen müssen. Nur so können Sie sicher sein, dass alle Rechnungen fehlerfrei empfangen und verarbeitet werden können.

2. E-Rechnungssysteme in bestehende IT integrieren.

Ein weiterer zentraler Punkt ist die Anbindung an bestehende IT-Systeme und -Prozesse. Viele Unternehmen haben bereits existierende Buchhaltungs- und ERP-Systeme, die möglicherweise nicht für die Verarbeitung von E-Rechnungen ausgelegt sind. Die Aufgabe besteht darin, die Systeme so anzupassen oder zu erweitern, dass sie den neuen Voraussetzungen gerecht werden. Entsprechend sollten Sie frühzeitig mit der Auswahl geeigneter Softwarelösungen beginnen, die eine lückenlose Einbindung zulassen. Eine durchdachte IT-Infrastruktur kann nicht nur die Effizienz steigern, sondern auch Fehlerquellen minimieren und den gesamten Abrechnungsprozess beschleunigen.

3. Schulung: wichtige Schritte zur Vorbereitung Ihrer Belegschaft

Die Schulung der Mitarbeiter ist ein weiterer wesentlicher Punkt für die reibungslose Einführung der elektronischen Rechnungslegung. Alle relevanten Mitarbeiter sind von Ihnen über die neuen Prozesse und Technologien zu informieren und zu schulen. Die Schulungen sollten nicht nur den technischen Ansatz der neuen Software umfassen, sondern auch ein Verständnis für die rechtlichen Rahmenbedingungen und Anforderungen vermitteln. Gut informierte Mitarbeiter können dazu beitragen, Unsicherheiten abzubauen und den Übergang zur elektronischen Rechnungsstellung zu erleichtern.

Die Realisierung der E-Rechnungspflicht bedarf insgesamt einer strategischen Planung und umfassender Maßnahmen in mehreren Bereichen. Mit proaktiven Schritten können Sie nicht nur die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, sondern auch Ihre internen Prozesse vereinfachen und von den Vorteilen der Digitalisierung profitieren.

Elektronische Rechnung: Effizienzsteigerung und Kostensenkung durch digitale Prozesse

Die E-Rechnungspflicht bringt für Unternehmer nicht nur Veränderungen mit sich, sondern auch einige Chancen, die sich aus der Digitalisierung von Rechnungsprozessen ergeben.

Von manuell zu automatisiert: Effizienzgewinne durch digitale Rechnung

Ab dem 1. Januar 2025 sind Firmen im B2B-Geschäft in Deutschland verpflichtet, eine Rechnung elektronisch auszustellen und zu empfangen. Durch die Automatisierung der Rechnungsverarbeitung wird der gesamte Prozess deutlich beschleunigt. Manuelle Eingriffe werden minimiert, was nicht nur Zeit spart, sondern auch die Fehlerquote massiv verringert. Die Umstellung auf die elektronische Rechnung gestattet es, die Rechnungsdokumente in einem strukturierten elektronischen Format zu erstellen und zu versenden, wodurch sich die Bearbeitungszeit verkürzt.

Reduzieren Sie Ihre Kosten in der Rechnungsverarbeitung.

Ein weiterer entscheidender Pluspunkt sind die Kosteneinsparungen, die mit der Realisierung der E-Rechnung einhergehen. Firmen können durch den Wegfall von Papier, Porto und manuellen Arbeitsstunden erhebliche Einsparungen erzielen. Untersuchungen zeigen, dass durch die Digitalisierung des Rechnungsprozesses durchschnittlich bis zu 20 Euro pro Papierrechnung eingespart werden können. Bei einem monatlichen Volumen von 100 Rechnungen summiert sich das schnell auf bis zu 1.600 Euro pro Jahr. Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen, die oft mit begrenzten Ressourcen arbeiten, sind die Einsparpotenziale von großer Bedeutung.

Maximale Datensicherheit und rechtliche Konformität

Darüber hinaus erhöht die elektronische Rechnungslegung die Datensicherheit und die Rechtskonformität. Eine elektronische Rechnung muss der Norm EN 16931 entsprechen, die eine einheitliche und revisionssichere Archivierung garantiert. Das trägt dazu bei, dass Unternehmer die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und mögliche Strafen vermeiden können. Die digitale Speicherung der Rechnungsdaten erleichtert die ordnungsgemäße Führung und Aufbewahrung der Bücher und Unterlagen, was für die interne Kontrolle und externe Prüfungen notwendig ist.

Die Umstellung auf E-Rechnung verschlankt nicht nur interne Prozesse, sondern stärkt auch die Wettbewerbsfähigkeit in einem zunehmend globalem Markt.

E-Rechnung für alle: Wichtige Aspekte für B2B, KMU und grenzüberschreitenden Handel

Die E-Rechnungspflicht bringt für verschiedene Unternehmenstypen spezifische Herausforderungen und Anpassungen mit sich.

E-Rechnungen im B2B-Bereich: Was ändert sich für Geschäftskunden?

Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmer im B2B-Bereich elektronische Rechnungen ausstellen und empfangen, was insbesondere für Geschäftskunden erhebliche Umstellungen bedeutet. Die Realisierung der E-Rechnung verlangt, dass Rechnungen in einem strukturierten elektronischen Format erstellt werden, das den Anforderungen der Norm EN 16931 entspricht. Das bedeutet, dass Firmen ihre internen Prozesse an die neuen Rechnungsformate ausrichten müssen und die Zustimmung des Rechnungsempfängers nicht mehr erforderlich ist, sofern die Rechnung den gesetzlichen Vorschriften entspricht.

Kleinunternehmer und E-Rechnung: Aktuelle Regelungen und zukünftige Verpflichtungen

Für Kleinunternehmer gelten besondere Bestimmungen. Zwar gilt auch für sie die allgemeine Pflicht zur E-Rechnung, doch sind sie bei einem Jahresumsatz von weniger als 10.000 Euro von der Ausstellungspflicht befreit. Das heißt aber nicht, dass sie keine elektronischen Rechnungen empfangen können. Kleinunternehmer sollten jedoch beachten, dass ab 2028 auch sie verpflichtet sind, E-Rechnungen auszustellen, wenn sie im B2B-Bereich tätig sind.

Internationale Geschäfte: E-Rechnungen im grenzüberschreitenden Handel

Auch im internationalen Geschäftsumfeld ist die E-Rechnung ein wichtiges Thema. Bei grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen müssen Firmen sicherstellen, dass ihre Rechnungen sowohl den Anforderungen des deutschen Rechts als auch denen des jeweiligen Landes entsprechen. Da die EU-Richtlinie die Standardisierung der elektronischen Rechnungsstellung in Europa vorantreibt, ist die Einhaltung der entsprechenden Anforderungen und Formate für Unternehmen im internationalen Geschäftsverkehr unerlässlich.

Die Umsetzung der E-Rechnungspflicht ist sorgfältig zu planen und an die neuen Rahmenbedingungen anzupassen. Sie sollten sich so früh wie möglich mit den jeweiligen Anforderungen auseinandersetzen und gegebenenfalls rechtliche und/oder technische Unterstützung in Anspruch nehmen, um einen reibungslosen Übergang zu erreichen.

E-Rechnungen sicher gestalten: Datenschutz, Aufbewahrung und Betrugsprävention

Die E-Rechnung stellt nicht nur technische und organisatorische Hürden dar, sondern wirft auch wichtige Fragen des Datenschutzes und der Datensicherheit auf.

E-Rechnungen und ihre Aufbewahrung: Was Sie ab 2025 wissen müssen.

Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmer in Deutschland sicherstellen, dass ihre elektronischen Rechnungen den Anforderungen der EU-Richtlinie und gleichzeitig der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) genügen. Ein zentraler Aspekt ist dabei die ordnungsgemäße Aufbewahrung von Rechnungen, die über einen Zeitraum von zehn Jahrenerfolgen muss. Firmen sind verpflichtet, ihre Bücher und Aufzeichnungen so zu führen, dass sie jederzeit verfügbar, verbindlich und lesbar sind. Das erfordert nicht nur eine geeignete digitale Infrastruktur, sondern auch klare Prozesse für das Datenmanagement.

Umsatzsteuerbetrug verhindern.

Um die Datensicherheit von E-Rechnungen zu wahren, müssen Firmen Maßnahmen umsetzen, die das Risiko von Umsatzsteuerbetrug minimieren. Dazu gehört unter anderem der Einsatz moderner Verschlüsselungstechnologien beim Versand und bei der Speicherung der Rechnungsdaten. Eine sichere Übertragung schützt sensible Informationen vor unberechtigtem Zugriff und Missbrauch. Zudem sollten Unternehmen sicherstellen, dass alle personenbezogenen Rechnungsdaten gemäß den Vorgaben der DSGVO verarbeitet werden. Das umfasst die Informationspflichten über die Verarbeitungstätigkeiten sowie die Rechte der Betroffenen.

Die ViDA-Initiative: Wie sich der digitale Rechnungsaustausch in der EU verändert.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Initiative VAT in the Digital Age (ViDA), mit der der Austausch digitaler Rechnungen innerhalb der EU vereinheitlicht und optimiert werden soll. Die Initiative fördert nicht nur die Einführung von E-Rechnungen, sondern auch ein Meldesystem zur Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug. Um ihre Prozesse entsprechend anpassen zu können, sollten sich Firmen frühzeitig mit den Auswirkungen der Regelung auseinandersetzen.

Mit der Umsetzung der E-Rechnungspflicht ist ein hohes Maß an Vorbereitung und Sensibilität im Umgang mit Datenschutz- und Sicherheitsfragen verbunden. Proaktives Handeln erfüllt nicht nur gesetzliche Anforderungen, sondern stärkt das Vertrauen der Geschäftspartner und sichert die Wettbewerbsfähigkeit in der globalen Geschäftswelt.

Schrittweiser Übergang zur E-Rechnung: Übergangsregelungen und strategische Entwicklungen bis 2028

Neben den neuen Anforderungen gibt es auch Übergangsregelungen, die den Unternehmern helfen, sich schrittweise auf die Veränderungen einzustellen.

Papierrechnungen und PDF-Datei ade: Übergangsregelungen und Fristen bis 2028

Zum 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland in der Lage sein, E-Rechnungen empfangen zu können, die den neuen Vorschriften entsprechen. Für die Ausstellung von Rechnungen gibt es jedoch Übergangsfristen:

  • 1. Januar 2025: Ab diesem Zeitpunkt sind alle Unternehmen verpflichtet, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Das gilt für alle steuerbaren und steuerpflichtigen inländischen B2B-Umsätze. Die Rechnungen müssen in einem strukturierten elektronischen Format erstellt werden, das den Anforderungen der EU-Richtlinie und der EN 16931 entspricht.

  • Zustimmung des Empfängers: Mit dem 1. Januar 2025 ist die Zustimmung des Rechnungsempfängers zum Empfang von E-Rechnungen nicht mehr erforderlich. Jedoch müssen Firmen prüfen, ob sie in der Lage sind, die elektronischen Rechnungen zu verarbeiten.

  • Übergangsregelungen bis 31. Dezember 2026: In diesem Zeitraum dürfen Unternehmen weiterhin Papierrechnungen oder Rechnungen im PDF-Format versenden, sofern sie die Zustimmung des Empfängerseinholen.

  • Ab dem 1. Januar 2027 müssen Betriebe mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro im B2B-Bereich elektronische Rechnungen versenden.

  • 31. Dezember 2027: Unternehmer mit einem Vorjahresumsatz von weniger als 800.000 Euro können bis zu diesem Datum weiterhin sonstige Rechnungen (Papierrechnungen, PDF-Datei) ausstellen.

  • 1. Januar 2028: Ab diesem Datum müssen alle B2B-Unternehmen unabhängig von ihrem Umsatz E-Rechnungen ausstellen und versenden.

Die Aufbewahrung von Büchern und Aufzeichnungen, einschließlich elektronischer Rechnungen, muss den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Sie als Unternehmen müssen geeignete Systeme zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung der Unterlagen einrichten.

Der Austausch von E-Rechnungen sollte über sichere Kommunikationskanäle erfolgen, um Datenintegrität und Vertraulichkeit zu sichern.

Die Fristen und Regelungen sind für den reibungslosen Übergang zur elektronischen Rechnungsstellung ausschlaggebend und sollten von allen betroffenen Unternehmen mit Priorität behandelt werden, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden und die Abwicklung der Geschäftsprozesse zu automatisieren.

Die Zukunft der E-Rechnung: neue Technologien und zukünftige Trends

Die Digitalisierung geht unaufhaltsam weiter voran und innovative Technologien wie Künstliche Intelligenz und Blockchain könnten zukünftig an Bedeutung gewinnen. Die Technik verspricht nicht nur mehr Effizienz bei der Verarbeitung von E-Rechnungen, sondern auch mehr Sicherheit und Transparenz im Rechnungswesen. Als Unternehmen sollten Sie die Entwicklungen beobachten und ihre Systeme entsprechend anpassen.

Problemlose Umstellung auf E-Rechnungen: Ihre Checkliste für 2025

Um sich optimal auf die E-Rechnungspflicht vorbereiten zu können, haben wir für Sie eine umfassende Checkliste zusammengestellt.

  1. Analyse der bestehenden Prozesse

    Überprüfen Sie, wie bei Ihnen Rechnungen derzeit erstellt, versendet und verarbeitet werden. Ermitteln Sie, wo die Schwachstellen in Ihren aktuellen Prozessen liegen. Listen Sie alle notwendigen Anpassungen auf, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen der EN 16931 erfüllt werden.

  2. Auswahl der Softwarelösung

    Wählen Sie eine geeignete Softwarelösung aus, die die Erstellung und Verarbeitung von E-Rechnungen unterstützt. Achten Sie darauf, dass die Software den gesetzlichen Vorgaben entspricht und benutzerfreundlich ist. Prüfen Sie, ob die Software eine nahtlose Einbindung in bestehende Systeme zulässt.

  3. Anpassung an neue Formate

    Rechnungen in strukturierten Formaten wie XML- und ZUGFeRD-Format sollten von der Software erzeugt werden können. Vergewissern Sie sich, dass die elektronischen Rechnungen den neuen Formaten entsprechen. Schulen Sie die Mitarbeiter im Umgang mit der neuen Software und den neuen Formaten.

  4. Einrichtung der E-Rechnung

    Führen Sie ein Rechnungsbearbeitungssystem ein, das die elektronische Verarbeitung ermöglicht. Gehen Sie sicher, dass E-Rechnungen empfangen und fehlerfrei verarbeitet werden können. Klären Sie, ob die Zustimmung des Empfängers für den Empfang von E-Rechnungen (ab 2025) nicht mehr erforderlich ist.

  5. Aufbewahrung und Compliance

    Zur Einhaltung der ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen sind Aufbewahrungssysteme notwendig.
    Sorgen Sie dafür, dass alle Bücher, Aufzeichnungen und Dokumente mit den gesetzlichen Anforderungen übereinstimmen.
    Die Regelungen zum Wachstumschancengesetz und die Anforderungen an Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 800.000 Euro sind zu beachten.

  6. Testphase und Feedback

    Testen Sie die neuen Prozesse, um sicher zu sein, dass alles einwandfrei funktioniert. Holen Sie Feedback von den Mitarbeitern ein, um mögliche Verbesserungsvorschläge zu erhalten.

  7. Schulung und Kommunikation

    Bieten Sie Schulungsprogramme für die Mitarbeiter zur Nutzung des neuen Systems an. Informieren Sie Ihre Geschäftspartner über die Umstellung auf elektronische Rechnungen.

  8. Monitoring und Anpassung

    Den Prozess kontinuierlich überwachen und, falls erforderlich, anpassen. Führen Sie regelmäßig Audits durch, um die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen zu überprüfen.

Die Vorbereitung auf 2025 ist nicht nur mit technischen Anpassungen, sondern auch mit strategischer Planung und Mitarbeiterschulungen verbunden. Ein vorausschauendes Vorgehen erlaubt Ihnen, nicht nur die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, sondern auch Ihre Effizienz zu steigern und sich in der globalen Geschäftswelt zu behaupten.

Ohne E-Rechnung? In Zukunft nicht mehr möglich!

Der Empfang und Versand von E-Rechnungen stellt Unternehmen vor neue Aufgaben, bietet aber auch zahlreiche Chancen zur Vereinfachung ihrer Rechnungsprozesse. Die Umstellung ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch ein wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung und Effizienzsteigerung.

 

Micha Pfisterer Geschäftsführer

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+49 89 4132 798 - 0
anfrage@ext-com.de

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